Die Lehrerkonferenz, die Schulpflegschaft, und die SV wählen zu Beginn eines jeden Schuljahres die Mitglieder für die Schulkonferenz.
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft wählt zu Beginn eines jeden Schuljahres aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einen Schriftführer. Das Wahlverfahren ist in § 9 der MiSchO geregelt.
Die Vertreter der Erziehungsberechtigten in der Schulkonferenz informieren die Schulpflegschaft über die Beratungen und Entscheidungen der Schulkonferenz.
Die gewählten Eltern-Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2024/25:
Dirk Koglin
Marion van der Boeken
Melanie Esser
Luisa Lochner
Sabrina Maibaum
Gerd Hoven
Schülerinnen: SV
Die Schülersprecherin, ihre Vertreterin und ein weiteres vom Schülerrat gewähltes Schülerratsmitglied sind SV–Vertreterinnen in der Schulkonferenz.
Der Schülerrat wählt zudem drei stellvertretende Mitglieder der Schülerinnen für die Schulkonferenz.
Schülervertreterinnen und SV können im Rahmen des Auftrags der Schule schulpolitische Belange wahrnehmen, haben aber kein allgemeinpolitisches Mandat.
Die Mitglieder des Schülerrates sind 10% der Schülerschaft der Schule sowie der Vertrauenslehrer mit beratender Funktion. Dabei stellen die Klassen 5 und 6 20%, die Klassen 7 – 9 und die Klassen 10 – 12 je 40% der Mitglieder. Der Schülerrat berät und beschließt über alle die Gesamtheit betreffenden Fragen.
Für das Amt der Schülersprecherin können alle Mitglieder des Schülerrates, die der Oberstufe angehören, kandidieren. Die Stellvertreterin der Schülersprecherin kann auch die Jahrgangsstufe 9 stellen.
Das Wahlverfahren regelt § 9 der MiSchO.
Die Schülersprecherin führt die Beschlüsse des Schülerrates durch. Sie kann einzelne Aufgabenbereiche an geeignete Schülerinnen delegieren.
Die gewählten Schüler-Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2024/25:
Hannah Buntenbruch, EF
Safiyya Nejjar, EF
Leonie Lenzen, Q2
Alicia Martins Meireles, 10a
Melanie Hurtz, 10b
Maja Kniepen, EF