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Stiftung Mädchengymnasium Jülich

Ehemalige Lehrerinnen, Lehrer und Schülerinnen des MGJ haben 2012 den Grundstock für diese Stiftung öffentlichen Rechts zusammengetragen, um den Schulträger des MGJ bei der Finanzierung der staatlich nicht refinanzierbaren Kosten zu unterstützen: die 6% Eigenleistung zu Gehältern, zu Pauschalen für Bewirtschaftung und  zum Bauunterhalt der Schule sowie die Kosten, die darüber hinaus gehen. 

Der Schulträger muss für die Kosten der Einrichtung der Schule aufkommen: Dies gilt u.a. für die Klassenräume, die naturwissenschaftlichen Fachräume, die Sportanlagen, das Pädagogische Zentrum und die Schulkapelle.  

Wir verdanken dem ersten Stiftungsvorstand unter dem Vorsitz von Ines Nagelschmitz (Schulleiterin von 1997 bis 2008) für die kreativen Initiativen, um das Stiftungsvermögen aufzustocken. Mit der musikalischen Lesung  „Die Verfemte“ von Gertrud von le Fort, stellte sich die Stiftung zum ersten Mal der Jülicher Öffentlichkeit vor.  Die Stiftung hatte diesen Termin gewählt in Erinnerung an den Bombenangriff auf das Mädchengymnasium Jülich am 8. Oktober 1944. Es folgten stimmungsvolle Soirées mit Jean Claude Séférian sowie eine gelungene Kunstauktion. 

Realisiert wurden mit Unterstützung der Stiftung MGJ: 

-die Erneuerung der Beschallungsanlage (2016)  und die Erneuerung der Bestuhlung des Pädagogischen Zentrums (2022) 

-die Erneuerung des Lehrerzimmers 2018 

-die Erneuerung des Sekretariats 2019 

-Anschaffungen für die Schulküche: eine professionelle Spülanlage, ein Konvektomat etc. 

Der Vorstand:  

Vorsitzende: Pia von Ameln-Keller

stellv. Vorsitzende: Dr. Barbara Schellenberger 

Dr. Bergund Fuchs

OStD' Christiane Clemens 

Marion van der Boeken

Geschäftsführerin: Maria Döpper

Die Stiftung MGJ finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Sie ist angewiesen auf Hilfe jeder Art, auch durch Mitarbeit und Ideen. 

Spenden sind steuerabzugsfähig. 

Konto
Stiftung Mädchengymnasium Jülich
Sparkasse Düren                                 
IBAN  DE 14 3955 0110 1200 6863 25
BIC  SDUEDE 33XXX

Spenden und Zustiftungen
Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements“ von Oktober 2007 erleichtert durch Steuervorteile Stiftungen und Zustiftungen erheblich:

  • die Höchstgrenze für den Spendenabzug wurde von bisher 5 bzw. 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte erhöht auf einheitlich 20% (§10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EstG);
  • der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen kann über 10 Jahre verteilt abgesetzt werden.


Satzung der Stiftung

Weitere Information finden Sie auf unserem Flyer.

Kontakt: stiftung@mgj-online.de