Das Mädchengymnasium Jülich ist eine private, staatlich anerkannte Ersatzschule. Am Mädchengymnasium Jülich erreichen die Schülerinnen somit die gleichen Abschlüsse wie an öffentlichen Schulen.
„Schulen in freier Trägerschaft ergänzen und bereichern im Rahmen des Artikels 7, Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes und des Artikels 8 der Landesverfassung das öffentliche Schulwesen.“ (Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen § 100, Abs.1)
Der große Freiraum sowohl bei der Auswahl des Lehrpersonals als auch bei der Gestaltung des Unterrichts ermöglicht es, ein besonderes Gewicht auf die ganzheitliche und personale Bildung der uns anvertrauten jungen Menschen zu legen. Das christliche Menschenbild – jeder ist ein Ebenbild Gottes – ist Grundlage aller Erziehungs- und Bildungsangebote. Auf dieser Überzeugung basiert die Wertschätzung und individuelle Förderung jeder einzelnen Schülerin.
Die Beibehaltung des Klassenverbandes bis zum Beginn der Qualifikationsphase fördert und stützt personale Beziehungen und soziales Verhalten.
In der Erziehungs-und Bildungsarbeit wird von der Erstverantwortung der Eltern ausgegangen.