Fördern und Fordern in der Jahrgangsstufe 5 und 6
Das Schulgesetz verpflichtet alle Schulen zur individuellen Förderung.
Unser Handeln im Bereich der individuellen Förderung wird besonders durch die regelmäßigen Klassenleiterstunden und die M-Tage von Anfang an wirksam.
Die Förderung beginnt mit dem Trainieren von Lerntechniken und Lernmethoden und setzt die Lern- und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen voraus.
Unsere Bundesfreiwilligendienstlerin (Bufdi) begleitet stundenweise den Unterricht, um das Lernen einzelner Schülerinnen noch individueller zu begleiten.
Zudem weisen wir für die Klasse 5 durchgängig eine Deutschstunde explizit als Rechtschreibförderstunde aus, weil die Erfahrung zeigt, dass die Rechtschreibung in Klasse 5 häufig noch Mängel aufweist. Eine gute Rechtschreibung ist aber für alle Schulfächer von zentraler Bedeutung.
Auf der 1. Erprobungsstufenkonferenz wird darüber beraten, welche Kinder zusätzlichen Förderbedarf haben. Gemeinsam mit den Eltern finden wir Wege, um einzelne Schülerinnen zu unterstützen.
Für neu zugewanderte Kinder bieten wir DAZ-Kurse (Deutsch als Zweitsprache) an, damit sie möglichst schnell dem Regelunterricht folgen und dort die erwarteten Leistungen erbringen können.
In unseren freiwilligen Arbeitsgemeinschaften können individuelle Interessen und Leistungsstärken auch in Kooperation mit außerschulischen Partner/innen weiter gefördert werden.
Begabte und leistungswillige Schülerinnen haben die Möglichkeit, eine Jahrgangsstufe zu überspringen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen der Schülerin deutlich über die Leistungen der Stufe hinausragen und ihre Arbeitsweise erwarten lässt, dass sie erfolgreich in der höheren Jahrgangsstufe mitarbeiten kann.
Alle Lehrer/innen haben durch intensiven Austausch die Entwicklung der Kinder im Blick, damit die schulischen Ziele erreicht werden.