Paragraf 1 des Schulgesetzes verpflichtet alle Schulen des Landes NRW jeden Schüler individuell zu fördern. Diesen Anspruch nimmt das MGJ ernst und fordert und fördert jede einzelne Schülerin ihren Begabungen und Interessen entsprechend sowohl innerhalb des eigentlichen Unterrichts der einzelnen Jahrgangsstufen als auch in Angeboten, die über den Unterricht hinausreichen.